CHVOÖ

Antrag auf Mitgliedschaft im CHVOÖ

Vertretungsbefugte(r) Funktionär(in) (VF)

Musikalische Leitung (ML)

Angaben zur Chorgemeinschaft

Beitrittserklärung

Der Beitrittswerber ist bereit, unter Wahrung seiner vollen Eigenständigkeit, dem Chorverband Oberösterreich als Mitglied beizutreten oder sich unter seine Patronanz (Schulchöre) zu stellen und alle Rechte und Pflichten gemäß geltenden Richtlinien, Beschlüsse und Satzungen wahrzunehmen.

Mit der unterschriebenen Anmeldung stimmen Sie zu, dass Sie nur jene Daten ihrer Sängerinnen und Sänger im bereitgestellten System einpflegen, für die Sie eine ausdrückliche Einwilligung Ihrer Mitglieder zu deren Verarbeitung haben.

Falls ein Mitglied den Chor verlässt und die Löschung der gespeicherten Daten verlangt, werden wir weiterhin eine Kopie der Daten bei uns für die Dauer von maximal 10 Jahren gespeichert halten. So können wir auch bei einem Chorwechsel eine langjährige Mitgliedschaft dokumentieren. Sollte eine betroffene Person ausdrücklich eine generelle Löschung beantragen, müsste sie dies bei uns extra kundtun.

Mit dieser Anmeldung stimmen sie auch zu, dass der CHVOÖ die Kontaktdaten der leitenden Chormitglieder an die OÖ-Landesregierung weitergeben darf.

Beitritt einer Chorgemeinschaft zum bestehenden Rahmenvertrag AKM - CHVOÖ

An die AKM - Geschäftsstelle 

Die Chorgemeinschaft ist zu genanntem Datum dem Chorverband OÖ als Mitglied beigetreten oder nimmt seither dessen Patenschaft (Schulchöre) in Anspruch.

Die Chorgemeinschaft erklärt damit auch den Beitritt zu dem ihr bekannten, zwischen dem CHVOÖ und der AKM abgeschlossenen Rahmenvertrag (Vertrag zur Ermäßigung allfälliger AKM-Abgaben im autonomen Tarif, wenn die Chorgemeinschaft als Veranstalter auftritt) mit allen Rechten und Pflichten.

Erfüllungsort ist Wien. Als Gerichtsstand wird das Bezirksgericht Wien, Innere Stadt, vereinbart.

Schau doch mal vorbei!

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