Die mit 1. Juni veränderten Regelungen für Chöre gemäß der COVID-19- Basismaßnahmenverordnung (i.d.F. 1. Novelle) gelten bis inklusive 23. August 2022.
Im Verdachtsfall zu beachten:
CORONAVIRUS:
Was passiert bei Verdacht auf eine Erkrankung?
Variante A:
Verhalten zu Hause bei Verdacht einer Erkrankung:
Hast Du den Verdacht, am Coronavirus erkrankt zu sein? Das ist der typische Ablauf!
Husten, Fieber, Atembeschwerde, der Verdacht daran erkrankt zu sein tritt auf.
Schritt: Gesundheitstelefon Nr. 1450
Geschultes Personal entscheidet, ob ein begründeter Verdacht vorliegen könnte
Wenn ja, bitte nicht zum Arzt gehen – Probe wird zu Hause genommen
Du solltest dich räumlich getrennt von anderen Personen aufhalten
Überlegen, mit wem man in letzter Zeit Kontakt hatte
Ärztliches Fachpersonal entscheidet über den weiteren Vorgang
Variante B:
Verhalten wenn man den Verdacht hat, dass jemand anderer erkrankt sein könnte:
In einem öffentlichen Gebäude gibt es den Verdacht, dass jemand am Coronavirus erkrankt sein könnte? Das ist der typische Ablauf!
Bei einer Person zeigen sich typische Symtome z.B. Husten Fieber, Atembeschwerden!
Person räumlich von anderen Menschen trennen
Gesundheitstelefon Nr. 1450
Geschultes Personal entscheidet, ob ein begründeter Verdacht vorliegen könnte.
Ein Abstrich wird genommen
Ärztliches Fachpersonal entscheidet über den weiteren Vorgang.
Mehr Details dazu auch unter:
https://www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus/
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